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Gute Nachricht Bibel
1 Für das Wiedergutmachungsopfer gilt die Vorschrift: Das Fleisch dieses Opfers ist etwas besonders Heiliges.
2 Genau wie beim Brandopfer muss das Opfertier rechts neben dem Altar vor dem Heiligen Zelt geschlachtet werden. Der Priester sprengt das Blut ringsum an den Altar.
3-5 Die besten Stücke gehören dem Herrn, nämlich der Fettschwanz, das Fett an den Eingeweiden, die beiden Nieren mit dem Nierenfett und der Fettlappen an der Leber. Sie werden vom Priester auf dem Altar als Wiedergutmachungsopfer verbrannt.
6 Das Fleisch dürfen die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien essen, aber nur an geweihter Stätte; denn es ist etwas besonders Heiliges.
7 Wie beim Sühneopfer, so fällt auch beim Wiedergutmachungsopfer das Fleisch dem Priester zu, der das Opfer darbringt.
8 Beim Brandopfer eines Einzelnen gehört dem amtierenden Priester das Fell des Opfertieres.
9 Auch jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Platte zubereitet ist, fällt dem Priester zu, der es darbringt.
10 Die übrigen Speiseopfer dagegen, ob mit oder ohne Öl dargebracht, werden unter allen Priestern aufgeteilt.
Weitere Anweisungen für Mahlopfer
11 Für das Mahlopfer gilt folgende Vorschrift:
12 Wird es als Dankopfer dargebracht, so sollen außer dem Opfertier noch Ringbrote aus Weizenmehl, das mit Olivenöl vermengt ist, und mit Öl bestrichene Fladen dargebracht werden. Beides muss ohne Sauerteig zubereitet werden. Dazu kommt Ringbrot aus feinem Mehl, das mit Öl verrührt worden ist.
13 Zusätzlich kann auch noch Brot mit Sauerteig dargebracht werden.
14 Von jeder Art Brot hebt der Opfernde ein Stück vor dem Altar des Herrn in die Höhe; dieser Anteil fällt dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt.
15 Das Fleisch eines Dankopfers muss an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer dargebracht wird. Es darf nichts bis zum anderen Morgen übrig bleiben.
16 Wird das Mahlopfer aufgrund eines Gelübdes oder aus freien Stücken dargebracht, so kann auch noch am folgenden Tag von dem Fleisch gegessen werden.
17 Aber was am dritten Tag übrig ist, muss verbrannt werden.
18 Wenn jemand trotzdem noch von dem Fleisch des Opfertieres isst, bringt das Opfer ihm nicht das Wohlwollen des Herrn; es wird ihm nicht angerechnet. Noch schlimmer: Es ist dem Herrn zuwider, und wer davon isst, muss es büßen.
19 Auch Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Nur wer rein ist, darf am Opfermahl teilnehmen.
20 Das Opferfleisch ist dem Herrn geweiht. Wer im Zustand der Unreinheit davon isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.
21 Dasselbe gilt für jemand, der etwas Unreines berührt, irgendeine menschliche Ausscheidung oder ein unreines Tier, und trotzdem von dem Opferfleisch isst; ein solcher Mensch hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.
Verbot des Genusses von Fett und Blut
22-23 Für das ganze Volk erhielt Mose vom Herrn die Anweisung: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Rind noch vom Schaf noch von der Ziege.
24 Fett von verendeten oder gerissenen Tieren dürft ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber auf keinen Fall essen.
25 Wer von dem Fett eines Tieres isst, das dem Herrn als Opfer dargebracht werden kann, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.
26 Genauso wenig dürft ihr Blut essen, weder von Vögeln noch von anderen Tieren. Das gilt für euch an allen euren Wohnsitzen.
27 Auch wer Blut isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.
Der Anteil der Priester
28-29 Noch eine weitere Anweisung erhielt Mose für das ganze Volk: Wer ein Opfermahl feiert, muss einen Teil des Opfertieres dem Herrn darbringen.
30 Mit eigener Hand bringt er die Teile herbei, die für den Herrn bestimmt sind: die Fettstücke und die Fleischstücke von der Brust. Die Bruststücke übereignet er symbolisch dem Herrn;
31 dann bekommen sie die Priester als ihren Anteil. Die Fettstücke werden auf dem Altar verbrannt.
32 Auch die rechte Hinterkeule zählt zum Priesteranteil.
33 Sie fällt dem Priester zu, der dem Herrn das Blut und das Fett des Mahlopfertieres darbringt.
34-36 Die Brust und die rechte Hinterkeule der Tiere, die die Israeliten dem Herrn als Mahlopfer darbringen, bestimmt der Herr zum Anteil des Priesters Aaron und seiner Söhne. Diese Stücke stehen Aaron und allen seinen Nachkommen als Anteil am Opfer zu, sobald sie in den Priesterdienst eingesetzt sind. Die Israeliten sind verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Diese Vorschrift gilt für alle Zukunft.
37 Dies sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sühneopfer, das Wiedergutmachungsopfer, das Mahlopfer und das Opfer bei der Einsetzung der Priester.
38 Der Herr gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai. Damals befahl er den Israeliten, ihm Opfergaben darzubringen.
Gute Nachricht Bibel, durchgesehene Neuausgabe, © 2018 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart